AKTUELLES / INTERESSANTES |
Information: Aktuelle Maßnahmen betreffend COVID-19: Die Maßnahmen des Gesetzgebers zum Schutz der Gesundheit und zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus, bringen seit dem 15.03.2020 für alle Berufsgruppen und Unternehmen große Veränderungen des geschäftlichen Umfelds und neue Pflichten für Unternehmen, die zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter zu beachten sind. Dies betrifft auch die Berufsgruppe der freiberuflichen Rechtsanwälte. Wir sind gefordert unseren Schutz- und Sorgfaltspflichten nicht nur in fachlicher Sicht, sondern auch zum Schutz der Gesundheit gegenüber unseren Klienten und Geschäftspartnern durch die Einhaltung besonderer Verhaltensregeln zu entsprechen. Gleichzeitig müssen wir auch unsere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vor Ansteckungsrisiken schützen. Durch den räumlichen Zuschnitt meiner Kanzlei ist es mir möglich die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Kanzleiöffnungszeiten werden nicht eingeschränkt. Was ändert sich für Sie:
Wie immer stehen wir unseren Klienten während der Kanzleistunden per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit, ersuche ich Sie in den nächsten Tagen und Wochen möglichst nur von diesen Kommunikationswegen Gebrauch zu machen. So sehr ich den persönlichen Kontakt schätze und so wichtig das persönliche Gespräch ist, möchte ich Sie ersuchen diese Möglichkeit in den nächsten Tagen und Wochen nur in wirklich unaufschiebbaren Fällen zu nützen. Ich wünsche Ihnen und uns allen , dass die derzeit geltenden Maßnahmen bald Wirkung zeigen sodass wir rasch wieder zum gewohnten geschäftlichen Verkehr ohne Einschränkungen zurückkehren können. |